Fachanwalt Steuerrecht
Wir beraten in- und ausländische Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten jeder Art.
Beide Sozien sind berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Beratung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen in Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA und Kanada. Im Streitfall mit den Finanzbehörden vertreten wir Sie sowohl im finanzbehördlichen Verfahren wie auch im finanzgerichtlichen Prozess.