Fachanwalt Arbeitsrecht
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeiten stellt der Bereich des Arbeitsrechts einen besonderen Schwerpunkt dar. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass beide Sozien berechtigt sind, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Im arbeitsrechtlichen Bereich bieten wir Ihnen die gesamte Bandbreite außergerichtlicher sowie gerichtlicher Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung/Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und in Sozialplanverhandlungen.
Im arbeitsrechtlichen Bereich bieten wir Ihnen die gesamte Bandbreite außergerichtlicher sowie gerichtlicher Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung/Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und in Sozialplanverhandlungen.
Wir beraten und werden für Sie tätig bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei
Kündigung,
Abfindung,
Abmahnung,
Elternzeit,
Urlaub,
Freistellung,
Versetzung,
Befristung, ect.,
sowie bei der Durchsetzung von Gehaltsansprüchen bzw. Vergütungsansprüchen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen beiseite.
Wir vertreten Sie in behördlichen Verfahren (z. B. Zustimmungsverfahren des Arbeitgebers wegen Kündigung des Arbeitnehmers mit Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung, Elternzeit ect.)
Da wir auch operativ Geschäftsführungen einschließlich der damit verbundenen Personalverantwortung übernehmen, verstehen wir unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts als Mischung aus juristischer und unternehmerischer Kompetenz, welche uns sowohl bei der Vertretung von Arbeitgeber- als auch bei der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen zugutekommt.